Mittags-Impuls: Google-Fonts-Abmahnwelle - So reagieren Sie richtig.

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Wann:16.11.2020  13:00Uhr
Wo:

Online (Link zum Webinar wird 24 Std. vorher per Email versendet)

Laut einem Gerichtsurteil aus dem März 2022 kann die Verwendung von Google Fonts ohne vorherige Einwilligung der Webseitenbesucher einen Datenschutzverstoß darstellen. Die Folge war dass das Gericht den Webseitenbetreiber zur Unterlassung, Auskunft und zur Zahlung eines Schmerzensgeldes(Landgericht (LG) München, Urt. v. 20.01.2022, Az. 3 O 17493/20) verurteilte.

Dies Urteil nehmen einige RA-Kanzleien als Grund um Webseitenbetreiber aufgrund vermeintlicher Datenschutzverstöße bei der Nutzung von Google Fonts abzumahmen.

RA Stefan Lutz (IT-Recht und Datenschutz für Unternehmen) wird in diesem Mittags-Impuls aufzeigen wie Sie mit Abmahnungen am besten umgehen und wie Sie darauf reagieren sollten.